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   BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55   

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BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55 (https://dejure.org/1955,882)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1955 - V BLw 31/55 (https://dejure.org/1955,882)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1955 - V BLw 31/55 (https://dejure.org/1955,882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 142
  • MDR 1956, 479
  • DNotZ 1956, 145
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 30/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55
    In der Sache selbst hat er ebenso wie in dem Verfahren betreffend die Feststellung des Hoferben (V BLw 30/55) geltend gemacht, der Übergabevertrag sei ihm gegenüber unwirksam, weil die Erblasserin durch den Erbvertrag vom 24. Juni 1926 gebunden gewesen sei und deshalb den Hof durch den Übergabevertrag, der eine vorweggenommene Erbfolge darstelle und wie eine Verfügung von Todes wegen zu behandeln sei, nicht wirksam auf den Antragsteller habe übertragen können.

    Wie der erkennende Senat in der zwischen denselben Beteiligten anhängigen und gleichzeitig sur Entscheidung anstehenden Sache betreffend die Feststelung, des Hoferben (V BLw 30/55) dargelegt hat, ist das Beschwerdegericht in der Frage der Verwirkung von den in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführten Urteilen des Bundesgerichtshofs abgewichen und beruht seine Entscheidung auch auf dieser Abweichung.

    Auch insoweit kann daher auf die Darlegungen in dem Verfahren V BLw 30/55 Bezug genommen werden.

  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55
    Zustimmung zu versagen (Ergänzung zum Beschluß vom 22. September 1953 V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 327 = Lind-Möh § 23 LVO Nr. 24 = MDR 1954, 29).

    Der erkennende Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 22. September 1955 (V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 327 = MDR 1954, 29) ausgeführt, das Landwirtschaftsgericht sei auch bei offensichtlicher Nichtigkeit des Vertrages rechtlich nicht gehindert, über die nachgesuchte Genehmigung sachlich zu entscheiden und dem Beteiligten, der die Nichtigkeit des Vertrages behaupte, deren Geltendmachung in einem besonderen Verfahren vor dem dazu zuständigen Gericht zu überlassen.

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55
    Diese Auffassung, an der festzuhalten ist, hat der erkennende Senat auch in seiner Entscheidung vom 16. Februar 1954 (V BLw 60/53, BGHZ 12, 286 [295/296, 306] - RechtdLandw 1954, 153) vertreten.
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55
    Sie hält auch entgegen der Ansicht, des Oberlandesgerichts eine stillschweigende Genehmigung des Übergabevertrages angesichts des Verhaltens des Antragsgegners für gegeben und meint, bei der Entscheidung über die Verwirkung sei das Beschwerdegericht von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1950 (I ZR 62/50, BGHZ 1, 31) und vom 22. Februar 1952 (I ZR 117/51, BGHZ 5, 189) abgewichen.
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55
    Sie hält auch entgegen der Ansicht, des Oberlandesgerichts eine stillschweigende Genehmigung des Übergabevertrages angesichts des Verhaltens des Antragsgegners für gegeben und meint, bei der Entscheidung über die Verwirkung sei das Beschwerdegericht von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1950 (I ZR 62/50, BGHZ 1, 31) und vom 22. Februar 1952 (I ZR 117/51, BGHZ 5, 189) abgewichen.
  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 38/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55
    Das hat der erkennende Senat bereits in seiner - nicht veröffentlichten - Entscheidung vom 22. September 1953 (V BLw 38/53) zum Ausdruck gebracht.
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 2/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55
    Sie wirft dem Oberlandesgericht vor, von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952 (V BLw 2/52, Lind-Möh § 12 HöfeO Nr. 3) abgewichen zu sein.
  • BGH, 22.02.1973 - V BLw 25/72

    Rechtzeitigkeit der Versendung - Genehmigung der Veräußerung eines

    Die Rechtsbeschwerde bringt hierzu folgendes vor: Die Begründung der angefochtenen Entscheidung beschränke sich praktisch auf die vorstehend wiedergegebenen, mit "schließlich" beginnenden Sätze, in denen - wenn auch nicht ausdrücklich - gesagt werde, daß der vorliegende Streitfall mit den vom Beteiligten zu 1 zur Begründung seines Standpunktes in Bezug genommenen höchstrichterlich entschiedenen Fällen, insbesondere mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1956, 142, nicht zu vergleichen sei.

    Nach Ansicht des Beschwerdegerichts sei der vorliegende Fall mit dem in NJW 1956, 142 veröffentlichten Fall nicht vergleichbar, da im vorliegenden Fall der Beteiligte zu 1 durch den Abschluß des Vertrags vom 14. März 1972 "keinen Rechtsnachteil erlitten" habe.

  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 1/68

    Materielle Beteiligung Dritter an Genehmigungsverfahren und

    Im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1955 - V BLw 31/55 (RdL 1956) 87 sei der allgemeine Rechtsgrundsatz entwickelt worden, daß in Genehmigungsverfahren die Wirksamkeit des zur Genehmigung anstehenden Vertrags dann nicht gleichgültig und dahingestellt bleiben könne, wenn "ein Dritter an dem Vertrage nicht Beteiligter dessen Nichtigkeit geltend mache und durch die Genehmigung oder Zustimmung einen Rechtsverlust erleiden würde".

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 8. November 1955 - V BLw 31/55 (RdL 1956, 87) zu § 17 HöfeO ausgesprochen, daß im Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren die materiellrechtliche Wirksamkeit des Vertrags zu prüfen ist, wenn für einen am Vertrag nicht Beteiligten durch die Genehmigung oder Zustimmung ein Rechtsverlust eintreten wurde, und daß in diesen Fällen einem unwirksamen Vertrag die Genehmigung bzw. Zustimmung zu versagen ist.

  • BGH, 19.02.2009 - BLw 23/08

    Unzulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Unverständlich ist die in der Rechtsbeschwerdebegründung vertretene Ansicht, das Beschwerdegericht sei "zumindest von dem Rechtsgedanken" des Senatsbeschlusses vom 8. November 1955 (V BLw 31/55, NJW 1956, 142) abgewichen, weil es sich nicht mit dem Einwand der Beteiligten zu 1 befasst habe, die Ausübung des Vorkaufsrechts sei nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu missbilligen.
  • BGH, 05.12.1961 - V BLw 2/61
    November 1955" V BLw 31/55" RdL 1956, 87, und 11. Juli 1961, V BLw 23/60, NJW 1961, 1816 = MDR 1961, 92b) Es trifft auch nicht zu, daß, wie die Rechtsbeschwerde meint, das Oberlandesgericht durch Verneinung des Beschwerderechts einem Übertragsnehmer, dem die Grundstücke bereits aufgelassen seien, ein 'schwächeres Recht gebe als dem Berechtigten aus 10 -.
  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 7/75

    Ein Hof als Teil des Gesamtgutes des gütergemeinschaftlichen Vermögens - Ein Hof

    BGH vom 8. November 1955 - V BLw 31/55 = NJW 1956, 142;.
  • BGH, 14.03.1956 - V ZR 108/54

    Rechtsmittel

    Abgesehen hiervon ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde, die Rechtswirksamkeit oder den Bestand des zu genehmigenden Vertrages zu prüfen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats als Senats für Landwirtschaftssachen vom 22. September 1953, V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 326 und vom 8. November 1955, V BLw 31/55).
  • BGH, 13.05.1965 - V BLw 10/65

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung durch die Kreislandwirtschaftsbehörde

    30. Januar 1951 - V BLw 57/49 (RdL 1951, 129), 22. September 1953 - V BLw 53/53 (MDR 1954, 29), 16. Februar 1954 - V BLw 60/53 (BGHZ 12, 286), 8. November 1955 - V BLw 31/55 (RdL 1956, 87) und 28. Januar 1958 - V BLw 44/57 (RdL 1958, 126).
  • BGH, 07.07.1964 - V BLw 17/63

    Rechtsmittel

    Ebensowenig ist das Beschwerdegericht von dem Beschluß des Senats vom 8. November 1955 (V BLw 31/55, RdL 1956, 87 = NJW 1956, 142) abgewichen.
  • BGH, 06.02.1962 - V BLw 26/61

    Beschwerderecht eines Dritten aufgrund der Veräußerung eines Grundstücks trotz

    Der Senat hat allerdings einem an dem Vertrage nicht beteiligten Dritten, der erbvertragliche Ansprüche als Hoferbe geltend macht und sich gegen die Genehmigung eines nach dem Erbvertrage abgeschlossenen Übergabevertrag wendet, ein Beschwerderecht zugebilligt, da er durch die Genehmigung des letzteren in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt werden könnte und sonst nicht in der Lage wäre, seinen Erbanspruch irgendwie zu sichern und infolgedessen Gefahr liefe, des von ihm behaupteten Rechts endgültig verlustig zu gehen (Beschluß des Senats vom 8. November 1955, V BLw 31/55, RdL 1956, 87 = MDR 1956, 479 = NJW 1956, 142 [BGH 08.11.1955 - V BLw 31/55] = LM KRG Nr. 45 Art. V Nr. 2).
  • BGH, 14.07.1958 - V BLw 19/58

    Rechtsmittel

    Das Oberlandesgericht hat deshalb mit Recht die Wirksamkeit des Vertrages geprüft (vgl. Beschluß des Senats vom 8. November 1955, V BLw 31/55, RdL 1956, 87 = NJW 1956, 142).
  • BGH, 02.07.1968 - V BLw 38/67

    Überleitung der Erbenstellung des sippegebundenen Ehegatten in die rechtliche

  • BGH, 04.10.1967 - V BLw 19/67

    Genehmigung eines Hofübergabevertrags - Beschwerderecht des durch einseitiges

  • BGH, 28.05.1962 - V BLw 10/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1961 - V BLw 23/60
  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1959 - V BLw 43/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 36/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 60/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1958 - V BLw 8/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1958 - V BLw 11/58

    Rechtsmittel

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